SCHWEIZERISCHE STIFTUNG FÜR ALKOHOLFORSCHUNG

 

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Die Stiftung fördert die wissenschaftliche Forschung auf dem gesamten Gebiet der Alkoholfragen. Prioritär werden kleinere innovative Projekte finanziert, die sich mit alkoholpolitisch, sozialpräventiv und human-biologisch bedeutsamen Fragen befassen und die neben wissenschaftlichem Wert auch praktische Bedeutung für die Volksgesundheit (Public Health) haben. Darüber hinaus unterstützt die SSA Pilotprojekte mit einer Anschubfinanzierung, falls eine Weiterfinanzierung im Anschluss an die Pilotphase wahrscheinlich ist. Die SSA ist insbesondere an der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses interessiert. Sie gewährt:

 

1.  Beiträge an Forscherinnen und Forscher zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, die einen jährlichen Förderungsbetrag von Fr. 70'000.— nicht übersteigen.

     Der Originalität der Arbeit und dem Nutzen der Erkenntnisse werden neben der Eignung der Methodik bei der Beurteilung ein hoher Stellenwert zugeschrieben.

     Folgende Unterlagen sind einzureichen:

-       Curriculum vitae (1 Seite), Publikationsliste

-       Forschungsprogramm

-       Budget

     Beantragte und bereits gesprochene Beiträge anderer Finanzierer müssen transparent aufgelistet werden.

 

     Bei der Abfassung der Gesuche müssen die NF-Formulare verwendet werden und es sind folgende

     Weisungen zu beachten:

-       Die Gesuche müssen in englischer Sprache abgefasst werden.

-       Die Antragssteller werden aufgefordert, bis zu 5 mögliche Gutachter ihres Antrages zu benennen. Die SSA kann jedoch weitere Gutachter bestellen.

 

2.  Beiträge an wissenschaftliche Tagungen, insbesondere Koordinationstagungen

Beiträge an Tagungen können geleistet werden, sofern die Alkoholforschung ein zentrales Tagungsthema darstellt. Aus dem Gesuch muss hervorgehen, welche Wirkung die Unterstützung der SSA an die Tagung bezwecken soll. Defizitgarantien für Tagungen werden keine geleistet.

     Folgende Unterlagen sind erforderlich:

-       Zielsetzung der Tagung

-       Detailliertes Programm

-       Budget

 

3.  Beiträge an Hochschulabsolventen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Beiträge an Hochschulabsolventen werden geleistet, sofern im Rahmen des Weiterbildungsprogramms die Aneignung von Wissen für zukünftige Alkoholforschung der Kandidat/innen absehbar ist. Die Beiträge werden in der Regel nur an Forscher bzw. Forscherinnen bis 5 Jahre nach Erlangen des Doktorats ausgerichtet.

     Verlangt werden folgende Unterlagen:

-       Curriculum vitae des Stipendiaten (inkl. Kopien der Diplome und Studienausweise sowie Publikationsliste)

-       Schriftliche Empfehlungen von zwei Paten, die verschiedenen Disziplinen bzw. Institutionen angehören sollten

-       Beschrieb des geplanten Weiterbildungsprogrammes

-       Bestätigung der Leitung der Institution, bei welcher der Stipendiat tätig sein wird

 

4.  Beiträge an Publikationen

Beiträge an Publikationen werden dann ausgerichtet, wenn die Publikation einen wesentlichen Beitrag zum Wissensstand in der Alkoholforschung leistet.

     Folgende Unterlagen sind einzureichen:

-       Druckfertiges Manuskript

-       Curriculum vitae des/der Autors/Autoren

-       Budget des Verlegers

 

Die Unterlagen sind in elektronischer Form an das Sekretariat der Stiftung einzureichen:

E-Mail: edomengevieu@sfa-ispa.ch

 

Weitere Informationen über Ziele und Aufgaben der Stiftung können bei Herrn Dr. phil. Gerhard Gmel, Sekretär der Schweizerischen Stiftung für Alkoholforschung, Sekretariat, Postfach 870, Tel. 021 321 29 59, Fax 021 321 29 40, E-Mail: ggmel@sfa-ispa.ch, eingeholt werden.

Stichtag: 1. April 2010